Die Oberflächenzone des Untergrundes muss ausreichend fest sein und darf keine losen oder ablösbaren Bestandteile sowie Löcher und Risse aufweisen. Solche Mängel müssen unbedingt beseitigt werden, bevor der Reaktionskunststoff aufgebracht wird. Dabei ist zu beachten, dass die Poren für eine ausreichende Verankerung im Untergrund offen sind oder offen bleiben (ausgenommen Gussasphalt). Zwischen dem auf der Oberfläche aufgebrachten Reaktionskunststoff und dem zementgebundenen Untergrund besteht ein Festigkeitsunterschied. Um eine einwandfreie Haftung zu erzielen, muss deshalb für eine möglichst tiefe Verankerung des Reaktionskunststoffes im Porengefüge gesorgt werden. Aus diesem Grund sind Staub, Schmutz, Rückstände von Instandsetzungen, Chemikalienverschmutzung, Farbreste u. Ä. durch geeignete Maßnahmen restlos aus den Poren zu entfernen.
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