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Gefahrgut
ist Ware, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit besondere Anforderungen an Lagerung und Transport stellt. Hierzu gehören radioaktive, explosive, leicht brennbare, giftige und ätzende Chemikalien. Über die Lagerung und den Transport existieren besondere Vorschriften hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung

Geruch
siehe Physiologie

Geschichte
Zur G. gehört das Baujahr, der Aufbau, der Bauplan und die Nutzung. Die G. kann im Rahmen der Diagnose eine Rolle spielen, da sie Hinweise auf Festigkeit und Kontaminationen geben kann.

Gewährleistung
Untergrundvorbereitung und nachfolgender Belag sollten vom gleichen Unternehmen ausgeführt werden, damit keine Probleme bei der G. auftreten. Die G. wird meist nach VOB mit 4 Jahren vereinbart. Die astradur® G. schließt sich hier an, modifiziert diese aber, um klarere Vertragsverhältnisse zu schaffen. Manchmal wird G. als Garantie bezeichnet.

Glanz
einer Beschichtung kann durch Zugluft matt werden, unter Belastung wird jeder G. matt.
siehe Oberflächenstörung

Gleitsicherheit
auch Rutschhemmung genannt, wird von der BIA geprüft. astradur® Einstreubelag erfüllt die Rutschhemmung R 13 und den Verdrängungsraum V 4 mit Quarzit in der Körnung 0,3 bis 0,7 mm bzw. die Rutschhemmung R 13 und den Verdrängungsraum V 10 mit Quarzit in der Körnung 0,8 bis 2,0.

Grundanstrich
auch Grundierung, siehe Imprägnierung

Gussasphalt-Estrich
Estrich mit Bitumen als Bindemittel. Da ein Überschuss an Bindemittel vorliegt, hat G. keine Poren. Eine Lösemittel-haltige Imprägnierung ist unnötig und schädlich, da das Bitumen angelöst werden und unter dem sich bildenden Film weich bleiben kann.

Gutachten
werden bei Mängeln und Schäden notwendig, um die Ursachen zu ermitteln. Sachverständige vermitteln die Industrie- und Handelskammern (IHK) und die Handwerkskammern. Manchmal müssen Obergutachten oder Schiedsgutachten eingeholt werden.

Güteüberwachung
siehe Qualitätssysteme
